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Beschwerde

Eine grüne Taste mit dem Wort Beschwerde und einem hinweisenden Mauspfeil. © keport​/​Shotshop.com

Die Mitarbeitenden der SchuDS führen keine Beschwerdeverfahren durch, bieten aber vertrauliche Beratungen zu Beschwerdemöglichkeiten sowie parteiliche Begleitungen bei Verfahren an. 

Für Personen, die eine Beschwerde führen oder einreichen möchten, kann die begleitende Beratung als entlastend empfunden werden – diese ist jedoch optional. 

Folgende Stellen nehmen Beschwerden entgegen:

Interne Beschwerdestellen

Bei der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der TU Dortmund können sich Beschäftigte beschweren, die sich rassistisch oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Der Beschäftigtenbegriff umfasst im AGG auch Bewerber*innen, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen. Personen, die eine Beschwerde einreichen dürfen keine Nachteile durch eine Beschwerde entstehen. Eine Beschwerde kann nicht anonym geführt werden. Weiter Informationen zum Beschwerdeverfahren hier.

Der Ordnungsausschuss der TU Dortmund führt Verfahren zur Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende durch. Dort können Angehörige der TU Dortmund eine Beschwerde einreichen, die zum Beispiel

  • Anwendung oder Androhung von Gewalt
  • Beeinträchtigung/Verhinderung im Studienbetrieb
  • Verletzungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in seiner Würde

durch Studierende der TU Dortmund erfahren haben. Weitere Informationen zu Ordnungsverstößen, Verfahren, Ordnungsmaßen u.a. hier.

An das Zentrale Beschwerdemanagement der TU Dortmund können sich Studierende mit Problemen wenden, die fakultätsübergreifend sind oder bei denen kooperative Lösungen bislang erfolglos waren. Die dort eingehenden Beschwerden dienen ebenfalls der Sicherung nachhaltiger Studienqualität.