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Geschlechter

Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Es gibt somit nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung. Der Beschluss des BVerfG stärkt das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und ist daher auch für trans* Personen und Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren, wegweisend.

Handlungsempfehlungen der bukof für Geschlechtervielfalt an Hochschulen finden sie hier als PDF und als Online-Handreichung auf der bukof-Webseite unter der Rubrik Service.

Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, Geschlechtervielfalt an Hochschulen sichtbarer zu machen und zu stärken. Die Empfehlungen richten sich als Expertise der bukof an die Hochschulleitungen sowie an Gleichstellungs- und Diversity-Akteur/innen. Die Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.