Finanzielle Unterstützung für Familien
Mit verschiedenen Leistungen wird Ihre Familie finanziell entlastet und unterstützt. Hier finden Sie einen Überblick, welche staatlichen Hilfen Familien bekommen können.
Einen allgemeinen Überblick sowie weitere detallierte Informationen finden Sie zudem auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Welche finanziellen Leistungen gibt es für Familien?
Das Kindergeld stellt die grundlegende Versorgung Ihres Kindes sicher. Hier finden Sie alle Informationen zu Anspruch, Höhe und Bezugsdauer des Kindergelds.
Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen haben nur Frauen, die freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder mit Anspruch auf Zahlung von Krankengeld sind. Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Es gibt also Mütter, die sowohl Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss erhalten. Es gibt aber auch Mütter, die nur eine der beiden Leistungen bekommen.
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden zwingend mit dem Elterngeld verrechnet. Insofern müssen Frauen, die nach Entbindung eine oder beide Leistungen erhalten, gleichzeitig zwingend auch Elterngeld für die davon betroffenen Lebensmonate beantragen. Hier erfahren Sie mehr.
Ausführliche Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie Ihr Kind getrennt oder allein erziehen und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gar nicht oder nicht vollständig nachkommt, können Sie Unterhaltsvorschuss bekommen. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Unterstützungen für getrennt und allein Erziehende.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den KiZ erfüllt. KiZ Lotse- Bundesagentur für Arbeit
Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von
- der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,
- dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben und
- der Höhe der Miete.
Wenn Sie ein kleines Einkommen haben, können Sie auch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Mit einem WBS können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen. Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Den WBS können Sie ebenfalls bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen.
Wenn Sie Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen, können Sie auch Leistungen zur Bildung und Teilhabe bekommen. Diese Leistungen sollen ermöglichen, dass Ihr Kind an kulturellen und bildungsrelevanten Angeboten teilnehmen kann. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe – auch Bildungspaket genannt – helfen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsen bis 25 Jahre besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. Diese zusätzlichen Zuschüsse gibt es auf Antrag, zum Beispiel für Schulausflüge, Nachhilfe, den Sportverein oder zusätzlichen Musikunterricht.
Wenn Sie ein kleines Einkommen haben und ein Kind erwarten, können Sie auch finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.
Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe, wenn Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort einfügen sowie den Beratungsschwerpunkt "Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung Mutter und Kind" auswählen.
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Zur VeranstaltungsübersichtAnfahrt & Lageplan
Auf unserem Lageplan sehen Sie, wo sich unser Gebäude auf dem Campus befindet.
Aus Richtung Essen (Bochum, Autobahnkreuz Dortmund West):
Nehmen Sie von der A40 die Abfahrt Dortmund Dorstfeld (43). Biegen Sie links auf den Hauert und dann wieder links auf die Emil-Figge-Straße ab.
Sie können die Parkplätze an den Einfahrten 9,10 oder 12 nutzen und über die Parkplätze zur Rückseite des Gebäudes G1 laufen.
Alternativ biegen Sie an der Ampelkreuzung rechts auf Vogelpothsweg ab und nutzen den Parkplatz an der Einfahrt 21. Zu Fuß gelangen Sie dann über denselben Weg zu unseren Büros wie unter „Mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ beschrieben.
Aus Richtung Dortmund (Unna, Kamener Kreuz):
Nehmen Sie von der A40 die Abfahrt Dortmund-Barop (44) und biegen Sie dann direkt links ab. Fahren Sie bis zum Kreisverkehr und nehmen Sie im Kreisverkehr die erste Ausfahrt in die Emil-Figge-Straße.
Sie können den Parkplatz an der Einfahrt 21 nutzen. Biegen Sie dazu an der Ampelkreuzung links auf Vogelpothsweg ab. Zu Fuß gelangen Sie dann über denselben Weg zu unseren Büros wie unter „Mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ beschrieben.
Alternativ können Sie die Parkplätze an den Einfahrten 9,10 oder 12 nutzen und von hinten zum Gebäude G1 laufen. Fahren Sie dazu an der Ampelkreuzung weiter geradeaus auf der Emil-Figge-Straße; die Parkplätze liegen auf der linken Seite.
Sie erreichen den Campus Nord der TU Dortmund mit der S1, der H-Bahn oder den verschiedenen Stadtbussen (445, 447, 462, 465, NE8).
Von der S-Bahn-Haltestelle „Dortmund Universität“ bzw. der H-Bahn-Haltestelle "DO-Universität S" kommend gehen Sie die Treppen hoch, an der Universitätsbibliothek vorbei und überqueren die Brücke, die zum orangenen Mensagebäude führt.
Die Bushaltestellen "Dortmund Universität" befinden sich unter der genannten Brücke, Sie gelangen über verschiedene Treppen hinauf. Die H-Bahn-Haltestelle "Campus Nord" befindet sich unmittelbar auf der Brücke.
Laufen Sie von hier aus auf das Mensagebäude zu und lassen Sie das Hochhaus mit dem TU-Logo auf dem Dach links liegen. So gelangen Sie zum Martin-Schmeißer-Platz mit seinem Brunnen und den Bäumen. Überqueren Sie den Platz und gehen Sie weiter die Treppen hoch und wenn Sie oben angekommen sind, wenden Sie sich direkt nach rechts. Sie sehen dann bereits die große Hausnummer Emil-Figge-Straße 66.
Benutzen Sie den Eingang mit der Bezeichnung G1, die Räume der Stabsstelle befinden sich dort im Erdgeschoss.
Weitere Informationen
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.