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Arbeitszeitorganisation

Familie und insbesondere die Sorge für Familienangehörige brauchen vor allem Zeit und Flexibilität. Die einzelnen Bedarfe sind sehr individuell, denn sie sind abhängig von der Situation aller Familienmitglieder. Eine flexible Organisation der Arbeitszeit, die diese Belange mitberücksichtigt, ist daher von zentraler Bedeutung für eine familienfreundliche Hochschule. Wenn Arbeit und Familie gut miteinander vereinbar sind, sind Beschäftigte zufriedener und auch leistungsfähiger. Besonders wichtig ist hier die Abstimmung von Arbeits- und Betreuungszeiten bei möglichst großer Flexibilität - denn (spontane) Veränderungen in der Planung sind im Familienalltag gang und gäbe und müssen dementsprechend bewältigt werden können.

An der TU Dortmund ermöglichen verschiedene Formen der Arbeitszeitorganisation den Beschäftigten, sowohl ihren Arbeits- als auch Familieninteressen gerecht zu werden:

Beschäftigte der TU Dortmund (ausgenommen sind Auszubildende und Teilnehmende der "Rahmenvereinbarung über die alternierende häusliche Telearbeit der TU Dortmund" für die Dauer der jeweils individuell vereinbarten Telearbeit) können regelmäßiges mobiles Arbeiten beantragen und nutzen. Hierzu gibt es entsprechende Dienstvereinbarungen für das wissenschaftlich und künstlerisch beschäftigte Personal wie auch für Beschäftigte in Technik und Verwaltung. Zudem ist situatives mobiles Arbeiten mit vorheriger Absprache mit dem/der Vorgesetzten möglich.

Regelungen in Technik & Verwaltung:

  • Das regelmäßige mobile Arbeiten im Sinne von § 2 Abs. 1a der Dienstvereinbarung wird elektronisch in FIORI beantragt. Der Antrag sowie die Dienstvereinbarung hierzu sind im Service-Portal unter Zugang zu Fiori zu finden.
  • Die Beantragung des situativen mobilen Arbeitens im Sinne von § 2 Abs. 1b erfolgt unmittelbar bei den direkten Vorgesetzten.

Regelungen in Wissenschaft und Kunst:

  • Das regelmäßige mobile Arbeiten nach § 2 Abs. 1a der Dienstvereinbarung  wird unter Angabe des Zeitraumes sowie des wöchentlichen Zeitumfanges formlos per E-Mail an die im Service-Portal genannte Funktionsmailadresse und an die Vorgesetzten gesendet. Der Antrag muss zudem mindestens vier Wochen vor der geplanten Inanspruchnahme beim Dezernat Personal eingereicht werden.
  • Die Beantragung des situativen mobilen Arbeitens im Sinne von § 2 Abs. 1b erfolgt unmittelbar bei den direkten Vorgesetzten.

Wenn die Anforderungen in der Betreuung oder Pflege von Kindern oder anderen nahen Angehörigen zu hoch für die verbleibende Zeit nach der Arbeit werden, kann ein (Aus-)Weg sein, die bisherige Arbeitszeit zu reduzieren.

Grundlage für das grundsätzliche Recht auf Teilzeit-Arbeit für Beschäftigte, die bereits mehr als sechs Monate lang im Dienst sind, ist § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Den Wunsch nach einer Verringerung der Arbeitszeit sollten Sie mindestens 8 Wochen vorher anmelden. Der Arbeitgeber muss zustimmen; er kann aus betrieblichen Gründen allerdings auch den Antrag ablehnen (bis zu einem Monat vor Beginn).
Im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht die TU Dortmund eine Teilzeit-Beschäftigung auch in Führungspositionen.
Das Formular für einen Antrag auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit finden Sie im Service-Portal.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich beurlauben oder freistellen zu lassen - mit oder ohne Fortzahlung des Entgelts.
Weitere Informationen zum Sonderurlaub finden Sie im Service-Portal.