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Behinderung und chronische Erkrankung

Aus der UN-Behindertenrechtskonvention leitet sich die Maßgabe ab, Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe in allen politischen Gestaltungsfeldern - im Sinne eines Disability Mainstreaming und mit dem Ziel der Inklusion - zu konkretisieren. Für Beschäftigte und Studierende der TU Dortmund ist der Campus der für Inklusion relevante Raum, in ihm sind Prozesse des Disability Mainstreaming zu garantieren.

Die Stabsstelle betreut und initiiert gemeinsam mit dem Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) sowie vielen weiteren Diversity-Aktiven verschiedene Prozesse zum Ausgleich struktureller Benachteiligungen, beispielsweise

  • die Aufnahme von Nachteilsausgleichen für Studierende mit Behinderung/ chronischer Erkrankung und für Studierende mit Kind in alle Prüfungsordnungen der TU Dortmund
  • die Aufnahme einer Regelung für bevorzugte Zulassung von Studierenden mit Behinderung/ chronischer Erkrankung und studierenden Eltern und in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnahmezahl in alle Studienordnungen
  • die Übertragung von Begrüßungsreden und Vorträgen in deutsche Gebärdensprache, z. B. bei der Erstsemesterbegrüßung und der Akademischen Jahresfeier
  • die Erstellung eines Campusplans zur Barrierefreiheit
  • die barrierefreie Gestaltung des Campus
  • die Veröffentlichung eines Leitfadens zur Erstellung barrierefrei lesbarer Dokumente (Worddateien, PDF-Dateien)