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Sti­pen­dium für Pro­mo­vie­ren­de

Promotionsstudierende, die ein Sti­pen­dium er­hal­ten, kön­nen bei Schwan­ger­schaft und Elternschaft bei ihren Stipendiengebern Kinderzuschüsse beantragen und Aus­nah­me­re­ge­lungen erfragen. Allgemeine Informationen sind hier zu finden.

Promotionsstudierende, die ein Stipendium eines Begabtenförderungswerkes erhalten haben, können einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 €  (Stand März 2023) monatlich gewährt bekommen, wenn mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht; als Kinder gelten die in § 1 Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes bezeichneten Personen.

Promotionsstudentinnen und Postdoktorandinnen aus der Medizin und der Naturwissenschaft können ein Stipendium der Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung erhalten:  Die Förderung beträgt 400 Euro im Monat über einen Zeitraum von einem Jahr. Die finanzielle Unterstützung soll zur Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung beitragen, um Zeit für die wissenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Diese Mittel können z.B. zur Einstellung von Haushaltshilfen, Anschaffung von Geräten wie Spül- oder Waschmaschine und für zusätzliche Kinderbetreuung verwendet werden (z.B. Babysitter in den Abendstunden oder während Reisen zu Tagungen). Die Förderung beginnt zum März nach dem entsprechenden Bewerbungstermin. Zahlungen erfolgen monatlich.