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Alles unter einem Hut

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Studienorganisation mit Kind und z.B. Antworten auf die folgenden Fragen

- Wie kann ich mein Studium mit Kind vereinbaren? Welche studienorganisatorischen Hilfen gibt es für mich?

- Worauf muss ich bei der Planung meines Stundenplanes achten?

- Wen kann und muss ich in dieser neuen Situation ansprechen?

- Wo finde ich Informationen zur Beurlaubung?

Zur Planung Ihres weiteren Studienverlaufs ist es hilfreich, nun folgende Fragen zu klären:

Machen Sie sich am besten eine Übersicht über die Leistungen, die Sie für Ihr Studium noch zu erbringen haben. Welche Leistungen schaffen Sie noch in der Zeit der Schwangerschaft und welche Leistungen stehen dann nach der Entbindung an?

Verläuft Ihre Schwangerschaft unkompliziert, geht es Ihnen gut und sprechen keine Sicherheitsbedenken dagegen (im Detail gleich hier im folgenden Absatz), dann können Sie das Studium auch während der Mutterschutzfrist fortsetzen. Das heißt, als schwangere Studentin können Sie während der gesamten gesetzlichen Mutterschutzfrist, d.h. sechs Wochen vor dem Geburtstermin und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung, Veranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen. 

Wenn Sie mit gefährlichen Stoffen (z. B. im Labor) oder mit Maschinen arbeiten, sollten Sie auf jeden Fall frühzeitig zu Beginn Ihrer Schwangerschaft, gemeinsam mit Claudia Hannappel aus dem Referat Arbeits-und Umweltschutz (s.o.) sowie dem jeweiligen Prüfungsamt, die Gefährdungsbeurteilung durchgehen. In einigen Fällen ist die TU zu besonderen Schutzmaßnahmen verpflichtet (siehe oben).

Das Mutterschutzgesetz schützt Sie mit Beginn Ihrer Schwan­ger­schaft und wäh­rend der Stillzeit bis ein Jahr nach der Entbindung. Fragen zum Mutterschutzgesetz beantwortet Ihnen auch der Familien-Service der TU Dort­mund.

Ein Kind spürt bereits im Mutterleib Stress, Unwohlsein und Unruhe der Mutter. Wenn es Ihnen gut geht, kann der Alltag weitergehen - planen Sie vielleicht einfach mehr Pausen ein. Es ist dann nicht notwendig, frühzeitig komplett auszusetzen. Gönnen Sie sich ruhig die Zeit für die Geburtsvorbereitung und die Anschaffung von Kinderbettchen & Co. An der TU Dortmund gibt es Baby- und Ruheräume zum Stillen, Wickeln oder Ausruhen. Schwangere auf dem Campus können sich hierhin zurückziehen und ruhen.

Für die Erbringung von Studienleistungen gibt es keine einheitliche Regelung. Es empfiehlt sich, Ihre Situation mit den zuständigen Lehrenden persönlich zu besprechen und über die Abgabe der Leistungen zu beraten.

Auch hier gilt für die Erbringung von Studienleistungen, dass es keine einheitlichen Sonderregelungen gibt. Diese sollten Sie im persönlichen Gespräch mit Ihren/Ihrem  Dozent*innen  besprechen. Für alle neuen und zu ändernden Prüfungsordnungen gelten folgende Regelungen:

„…Machen Studierende  durch ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage ist, eine Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, so legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest, in welcher anderen Form oder Frist die Prüfungsleistung erbracht wird. Bei Zweifeln soll die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter  Studierender  (z.  B.  Bereich „Behinderung  und  Studium“ innerhalb  des  Zentrums  für Hochschulbildung an der Technischen Universität Dortmund) beteiligt werden. Prüfungsverfahren berücksichtigen die Ausfallzeiten durch die Pflege im Haushalt lebender, überwiegend zu betreuender  Kinder,  die  Pflege  der  Ehegattin  oder  des  Ehegatten,  der  eingetragenen  Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder einer oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, soweit diese oder dieser pflegebedürftig ist."

„... Eine benotete Prüfung gilt als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zum Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie bzw. er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn die Prüfungsleistung in einer Klausur nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der/des Kandidat*in oder eines von der/dem  Kandidat*in  überwiegend zu betreuenden Kindes wird die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt. Bei Krankheit der/ des Kandidat*in müssen sich aus dem ärztlichen Attest die Befundtatsachen ergeben, die in allgemeinverständlicher Form die Prüfungsunfähigkeit belegen. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe für den Rücktritt oder das Versäumnis nicht an, wird dies der/dem  Kandidat*in schriftlich mitgeteilt.“

Diese Regelungen sind vom zuständigen Prüfungsausschuss auch zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht in die Prüfungsordnung des Studiengangs aufgenommen wurden. Konkrete Auskünfte erhalten Sie über Ihre zuständigen Studiendekan*innen, die Lehrenden sowie die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen im Prüfungswesen gibt es im Prüfungs-FAQ.

Studierende mit Kindern können auch dann Studienleistungen erbringen oder Prüfungen ablegen, wenn sie auf Grund von „Erziehung und Betreuung eigener Kinder“ beurlaubt sind. Sie haben dann aber keinen Anspruch mehr, BAföG zu erhalten. Studierende, die für ihre eigene Person Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten während eines Urlaubssemesters auch keine Kindergeldleistungen für sich.

Kalender

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Anfahrt & Lageplan

Auf unserem Lageplan sehen Sie, wo sich unser Gebäude auf dem Campus befindet.

Lageplan

Aus Richtung Essen (Bochum, Autobahnkreuz Dortmund West):

Nehmen Sie von der A40 die Abfahrt Dort­mund Dorstfeld (43). Biegen Sie links auf den Hauert und dann wieder links auf die Emil-Figge-Straße ab.

Sie können die Parkplätze an den Einfahrten 9,10 oder 12 nutzen und über die Parkplätze zur Rückseite des Gebäudes G1 laufen.

Alternativ biegen Sie an der Ampelkreuzung rechts auf Vo­gel­pothsweg ab und nutzen den Parkplatz an der Einfahrt 21. Zu Fuß gelangen Sie dann über denselben Weg zu unseren Büros wie unter „Mit öf­fent­lichen Verkehrsmitteln“ beschrieben.

Aus Richtung Dortmund (Unna, Kamener Kreuz):

Nehmen Sie von der A40 die Abfahrt Dort­mund-Barop (44) und biegen Sie dann direkt links ab. Fahren Sie bis zum Kreisverkehr und nehmen Sie im Kreisverkehr die erste Ausfahrt in die Emil-Figge-Straße.

Sie können den Parkplatz an der Einfahrt 21 nutzen. Biegen Sie dazu an der Ampelkreuzung links auf Vo­gel­pothsweg ab. Zu Fuß gelangen Sie dann über denselben Weg zu unseren Büros wie unter „Mit öf­fent­lichen Verkehrsmitteln“ beschrieben.

Alternativ können Sie die Parkplätze an den Einfahrten 9,10 oder 12 nutzen und von hinten zum Gebäude G1 laufen. Fahren Sie dazu an der Ampelkreuzung weiter geradeaus auf der Emil-Figge-Straße; die Parkplätze liegen auf der linken Seite.

Sie erreichen den Campus Nord der TU Dort­mund mit der S1, der H-Bahn oder den ver­schie­de­nen Stadtbussen (445, 447, 462, 465, NE8).

Von der S-Bahn-Haltestelle „Dort­mund Uni­ver­si­tät“ bzw. der H-Bahn-Haltestelle "DO-Uni­ver­si­tät S" kommend gehen Sie die Treppen hoch, an der Uni­versi­täts­biblio­thek vorbei und überqueren die Brücke, die zum orangenen Men­sa­ge­bäu­de führt.

Die Bushaltestellen "Dort­mund Uni­ver­si­tät" befinden sich unter der genannten Brücke, Sie gelangen über ver­schie­de­ne Treppen hinauf. Die H-Bahn-Haltestelle "Campus Nord" befindet sich unmittelbar auf der Brücke.

Laufen Sie von hier aus auf das Men­sa­ge­bäu­de zu und lassen Sie das Hochhaus mit dem TU-Logo auf dem Dach links liegen. So gelangen Sie zum Martin-Schmeißer-Platz mit sei­nem Brunnen und den Bäumen. Überqueren Sie den Platz und gehen Sie weiter die Treppen hoch und wenn Sie oben angekommen sind, wenden Sie sich direkt nach rechts. Sie sehen dann bereits die große Hausnummer Emil-Figge-Straße 66.

Benutzen Sie den Eingang mit der Bezeichnung G1, die Räume der Stabsstelle befinden sich dort im Erdgeschoss.

Weitere In­for­ma­ti­onen

Deutsche Bahn - Portal

Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.

Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.