Zum Inhalt
Diversität in der TU Dortmund – Ein Thema für die Lehre!

Diversität in der Lehre

An der TU Dortmund studieren rund 34.300 Studierende. Sie stammen aus verschiedenen Ländern und Kulturen, sind unterschiedlichen Alters, haben andere Erfahrungshintergründe und interessieren sich für verschiedene Fachgebiete, sie sind unterschiedlichen Geschlechts und haben andersartige Fähigkeiten. Um allen Studierenden die bestmöglichen Studienbedingungen in einem diskriminierungsarmen, offenen und wertschätzenden Umfeld zu bieten, sollte auch Lehre diversitätssensibel gestaltet sein.

Nur so wird sie der Vielfalt unter den Studierenden sowie deren unterschiedlichen Erfahrungen und Bedürfnissen gerecht.

Die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt (CFV) hat daher mit der Sammlung von  FAQ (Frequently Asked Questions) begonnen, die Ihnen als Mitglied der TU Dortmund nützliche Informationen bieten können. 

Haben Sie weitere Fragen/Anmerkungen?  Dann senden Sie gern eine E-Mail an:

Kontakt

Vielen Dank!

FAQ – Frequently Asked Questions

Mit der Toolbox Gender und Diversity in der Lehre hat die Freie Universität Berlin einen umfassenden und multimedialen Web-Leitfaden für die gender- und diversitätsbewusste Hochschullehre zusammengestellt. Hier wird ein reichlich  gefüllter Werkzeugkasten und eine Menge praxisbezogener Materialien geboten: Von einem Starter-Kit für Lehrende, die sich erstmals mit diesem wichtigen Themenbereich auseinandersetzen, bis hin zu didaktischen Tipps und Vorschlägen für konkrete Lehrszenarien und Prüfungen – natürlich auch für die digitale Lehre.

Ebenfalls eine gute Orientierungshilfe für die Gestaltung von diversitätsbewusster und inklusiver Lehre ist das neue Themendossier Diversität & Barrierefreiheit des Hochschulforums Digitalisierung. Hier liegt ein Schwerpunkt auf Anregungen für eine respektvolle Kommunikationskultur und Sprache in der Online-Lehre. Außerdem gibt es Tipps für das Erstellen von barrierefreien Audio- und Videoinhalten und Dokumenten, Interviews mit Fachleuten sowie Hinweise auf weiterführende Ressourcen.

Am besten kann Ihnen immer die betreffende Person in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihre Bedarfe geben. Oft sieht man den Studierenden eine Behinderung oder chronische Krankheit aber gar nicht an. Bitten Sie Ihre Studierenden am Anfang des Semesters sich bei Ihnen zu melden, wenn sie besondere Bedarfe haben. Sprechen Sie diese Einladung explizit aus, das erleichtert die Kommunikation.

Viele hilfreiche Tipps, wie Sie als Lehrperson Ihre Studierenden unterstützen können finden Sie auf den Seiten von DoBuS.

Studierende mit erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigung (die bereits über einen längeren Zeitraum besteht oder voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird) können im Studium einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn sie in Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei Prüfungen und Leistungsnachweisen benachteiligt werden. Dabei darf die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht die generelle Studierfähigkeit betreffen. 

Durch den Nachteilsausgleich sollen die Prüfungsbedingungen so gestaltet werden, dass die Studierenden trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung die Prüfungsleistung erbringen können. (DoBuS)

Studierende mit Familienverantwortung (für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige) sowie auch Studierende mit Behinderung/Chronischer Krankheit studieren durchschnittlich länger.
Um Ungleichheiten abzubauen ist in allen neuen Studienordnungen ein Passus zur präferierten Zulassung von Studierenden mit Familienverantwortung, Behinderung und Chronischer Krankheit eingearbeitet worden.
Als Lehrperson können Sie einen aktiven Beitrag zum Abbau von Nachteilen leisten, indem Sie betroffenen Personen (z. B.: nach Vorlage eines geeigneten Belegs) bevorzugt einen Platz in Ihrem Seminar einräumen. Eine Übersicht zu den Ansprechpersonen finden Studierende hier.

Die TU Dortmund versteht sich als familiengerechte Universität. Mit Leitsätzen hat sie sich verpflichtet, „mit aller Kraft Studierenden mit Kindern und Familienverpflichtung zu helfen, ihre Studienziele unter Berücksichtigung der familiären Rahmenbedingungen zu erreichen.“ (Leitsätze Familiengerechte TU Dortmund) .

Wenn in Ihrer Veranstaltung nicht mit Gefahrstoffen gearbeitet wird und es für alle Beteiligten in Ordnung ist, können Sie im Sinne dieser Leitsätze gerne das Mitbringen des Kindes in Ihre Veranstaltung erlauben.

Falls dies nicht möglich sein sollte, können Sie die Student*innen aber auch auf KuKi, die Kurzzeitkinderbetreuung am Campus, aufmerksam machen. Kuki ist ein Angebot für studierende und beschäftigte Eltern der TU Dortmund, die für Kinder zwischen einem und sechs Jahren eine flexible Halbtagsbetreuung für den Vormittag oder Nachmittag suchen.

Zudem können sich Lehrende und Studierende an den Familien-Service der TU Dortmund wenden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Bundesgesetz, das zum Ziel hat, Benachteiligungen aus den oben genannten Gründen zu verhindern oder zu beseitigen. Der § 13 des AGG gibt den Beschäftigten der Universität das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Als Beschäftigte der TU Dortmund wenden Sie sich an die AGG-Beschwerdestelle der TU Dortmund: Astrid Moysich-Lengowski, Dezernentin, Dezernat Personal und Recht, Tel.: +49 (0)231 755-21 22 oder astrid.moysichtu-dortmundde

Ihre Beschwerde ist weder an eine Form noch eine Frist gebunden. 

Studierende wenden sich an das zentrale Beschwerdemanagement oder an das ihrer Fakultät.

Weitere Ansprech- und Vertrauenspersonen für Beschäftigte und Studierende finden Sie auf dieser Seite.

Trans*¹ Studierende können ihren Vornamen an der TU Dortmund bereits ändern lassen, bevor eine offizielle Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) abgeschlossen ist. Die Daten werden in der TU-Datenbank vollumfänglich angepasst, sodass zukünftig auf Studierendenausweis, Emailadresse, Studienbescheinigungen et al. der selbstgewählte Name erscheint. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Notwendig für die Änderung ist dabei der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti). Hier gibt es weitere Informationen zur Antragsstellung. Dr. Ute Zimmermann, Stabsstelle CFV, bietet diesbezüglich eine vertrauliche Beratung an unter +49 (0)231 755-6466 oder via E-Mail.

¹„trans, trans*, transgender oder transident sind Selbstbezeichnungen von Menschen, deren Geschlecht nicht oder nur teilweise dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Trans Personen können eine weibliche, männliche oder jede andere Geschlechtsidentität haben.
Transsexuell und intersexuell sind Begriffe, die kritisiert werden, weil sie pathologisierend verwendet werden und die Endung „-sexuell“ irreführend ist, da es um Geschlecht und nicht um sexuelle Orientierung geht. Manche Personen verwenden die Begriffe aber als Selbstbezeichnung.“ [Quelle: trans. inter*. nicht-binär. Lehr- und Lernräume an Hochschulen geschlechterreflektiert gestalten, Wien 2019 ]

Damit Menschen, die nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können/möchten oder die sich in einem Transitionsprozess zu einem anderen Geschlecht befinden, ohne Rechtfertigung WC's aufsuchen können, wird an der TU an einem Konzept für geschlechterneutrale Toilettenanlagen gearbeitet.² Aktuell werden vorhandene Einzeltoiletten mit der Beschreibung der Ausstattung (Sitztoilette, Stehtoilette) gekennzeichnet. Um das Angebot zu erweitern, wird bei Neubaumaßnahmen eine bauliche Konstruktion von Toiletten aufgenommen, mit der eine geschlechterneutrale Ausweisung möglich ist.

²“Für Personen, die nicht eindeutig als Frau oder Mann wahrgenommen werden, ist das Aufsuchen von Toiletten eine Hürde und mit Angst vor Diskriminierung und Gewalt verbunden. Inter* und nicht-binäre Personen müssen sich meistens zwischen zwei geschlechtszuweisenden Toiletten entscheiden, obwohl dies möglicherweise nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht. […] Personen, deren Erscheinungsbild nicht in die gängigen Vorstellungen von Frauen oder Männern passt, erleben in öffentlichen Toiletten häufig Diskriminierung und Gewalt. Sie werden angestarrt, ihre Geschlechtsidentität wird durch Sätze wie: „Das hier ist die Frauen-Toilette!“ in Frage gestellt, sie werden der Toilette verwiesen, mit Gewaltdrohungen konfrontiert oder erleben sexualisierte Übergriffe.“ [Quelle: trans. inter*. nicht-binär. Lehr- und Lernräume an Hochschulen geschlechterreflektiert gestalten, Wien 2019 ]

2019 hat sich „Queer* Peers TU – Das Netzwerk queerer* Beschäftigter der TU Dortmund“ gegründet. Das Netzwerk richtet sich an alle Beschäftigten der TU Dortmund, die sich unter dem Begriff „Queer“ versammeln wollen und sich mit dem Begriff gemeint fühlen.
Das Netzwerk sieht seine Aufgaben darin,

  • die Sichtbarkeit queerer* Beschäftigter der TU Dortmund zu erhöhen und eine Austauschplattform für diese zu bieten
  • Peer-Unterstützung und Beratung für queere* Beschäftigte der TU Dortmund zu bieten
  • mit queerer* Expertise in die TU hineinzuwirken, bei Bedarf Organisationseinheiten oder Einzelpersonen zu beraten und für die Belange queerer* Menschen zu sensibilisieren
  • sich mit anderen queeren* Akteur/innen innerhalb und außerhalb der TU Dortmund zu koordinieren und ggf. zu kooperieren.

Die nächsten Termine finden Sie auf der Homepage der Stabsstelle CFV.

Hier finden Sie hilfreiche Erstinformationen:

  • "ANDERS & GLEICH" Initiative NRW ist ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben NRW, mit dem zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in NRW informiert und für einen antidiskriminierenden Umgang mit LSBTTIAQ(+) Personen sensibilisiert wird.
  • Erklärvideo des QueerNetzwerks der Charité, welches für den Umgang mit inter*- und trans*-Menschen sensibilisiert und kurze illustrierte Antworten auf die Fragen gibt: Was bedeutet inter*? Was bedeutet trans*? Wie sollten inter*- und trans*-Menschen angesprochen werden?
  • Queerfeministisches Glossar ist eine Sammlung von und Verständnishilfe für Begriffe zu Geschlecht und Sexualität.
  • "Regenbogenportal" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet Informationen zu Fragen und Lebensbereichen für LSBTTIAQ(+) Personen, nennt Anlaufstellen und stellt Materialien zur Verfügung.
Kinderhände bauen einen Turm mit bunten Bausteinen
zeigt drei Studierende sitzend im Gespräch
zeigt Studierende im Hörsaal © Niclas Golsch​/​TU Dortmund