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Meldestellen

Informationen über Diskriminierungsvorfälle, die bei Meldestellen eingehen, tragen dazu bei, das sogenannte „Dunkelfeld“ zu erhellen und landes- sowie bundesweit eine Grundlage für eine bessere Unterstützung von Betroffenen zu schaffen (vgl. Dunkelfeldstudie BMFSFJ 2026).

Die sogenannten „Hellfeldstudien“ – etwa die jährlichen Berichte des Bundeskriminalamts – erfassen lediglich jene Straftaten, die offiziell angezeigt werden. Gleichzeitig liegt die Anzeigebereitschaft bei Frauen, Personen mit Migrationserfahrung sowie Mitgliedern der queeren Community, die besonders häufig von Gewalt betroffen sind, bei unter 10 % (vgl. ebd.). Die Gründe hierfür sind vielfältig und umfassen neben Angst und Scham u.a. auch fehlendes Vertrauen in Ermittlungsbehörden.

Ein Sprachrohr verkündigt Neuigkeiten © Canva

Meldestellen dienen dazu, Diskriminierungserfahrungen (anonym) zu dokumentieren. Sowohl Person, die selbst von Diskriminierung betroffen sind als auch Personen, die etwas beobachtet haben, können das Erlebte dort melden. Die Informationsweitergabe an eine Meldestelle bietet insofern die Möglichkeit, diskriminierende Lebensrealitäten (unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei) über die Veröffentlichung entsprechender Jahresberichte sichtbar zu machen.