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Gleichstellung der Geschlechter

Chancengleichheit von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen der Wissenschaft zu steigern, ist zentrales Anliegen der gleichstellungspolitischen Steuerungsinstrumente der TU Dortmund.

Wir bearbeiten Themen, die alle Geschlechter betreffen, und pflegen eine geschlechterneutrale Sprache. Wenn Sie sich zu geschlechterneutralen Formulierungen informieren möchten, empfehlen wir Ihnen das Genderwörterbuch und die Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen - bukof. Auf der Seite Sprachnudel finden Sie ein weiteres Genderwörterbuch. Dieses enthält knapp 6.500 Begriffe mit verschiedenen Beispielen für mögliche Gender-Arten, z.B. weibliche Wortformen, geschlechtsneutrale Wörter, verschiedene Schreibweisen. Als ein generelles Wörterbuch beinhaltet es auch Synonyme, neue Wortschöpfungen und aktuelle umgangssprachliche Wörter.

Alle Maßnahmen zur Balance der Geschlechterverhältnisse in Wissenschaft und Verwaltung realisiert die Stabsstelle in enger Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der TU Dortmund.

Weitere Informationen über die Arbeit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbüros erhalten Sie auf der Seite des Gleichstellungsbüros.

Die  Stabsstelle berät bei:

  • Forschungsanträgen: in Zusammenarbeit mit dem Referat Forschungsförderung berät die Stabsstelle bei der Antragstellung, hier insbesondere zu den Aspekten Diversität und Chancengleichheit. Die Stabsstelle bringt Vorschläge ein, mit denen Diversität, Chancengleichheit und Geschlechterparität in den Forschungsprojekten gefördert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in dieser  Übersicht und im Serviceportal.
  • Akkreditierung von Studiengängen: die von der AG Gender Studies der TU Dortmund erarbeitete Checkliste dient als Grundlage für die Überprüfung von Akkreditierungsanträgen. Die Stabsstelle, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und das Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation arbeiten hierbei eng zusammen, um Chancengleichheits- und Diversitätsaspekte in diesen Prozess mit einzubinden.
  • Verwendung von Chancengleichheitsmitteln in DFG-Projekten: die Stabsstelle berät DFG-Projekte zu den Möglichkeiten der Verwendung von Chancengleichheitsmitteln und konzipiert spezielle Chancengleichheitsprojekte für SFB/TR.

Im Jahr 2008 wurden die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der  Deutschen Forschungsgemeinschaft verabschiedet. Mit dieser Selbstverpflichtung definieren die DFG-Mitglieder personelle und strukturelle Standards für eine nachhaltige Gleichstellungspolitik in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft.
Das zentrale Ziel der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards ist es, den Frauenaneil auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen deutlich zu erhöhen. Dabei dient das so genannte Kaskadenmodell als Leitgedanke. Danach ergeben sich die Ziele für den Frauenanteil einer jeden wissenschaftlichen Karrierestufe aus dem Anteil der Frauen auf der direkt darunter liegenden Qualifizierungsstufe.

Eine von der Mitgliederversammlung der DFG eingesetzten Arbeitsgruppe bewertete im Zeitraum 2009 bis 2013 die eingereichten Gleichstellungskonzepte der Mitgliedseinrichtungen und verfolgte die Fortschritte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stufte die TU Dortmund 2013 in die Spitzengruppe ein.

Die Mitgliederversammlung hat am 5.7.2017 ihre Selbstverpflichtung zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards erneut bestätigt und beschlossen, zukünftig qualitative Berichte zu wechselnden Schwerpunktthemen zu erbitten. Die Stabsstelle bereitet diese Berichte vor.

Berichte

Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW vom 06.12.2016 sind alle Einheiten an Hochschulen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, ein Gleichstellungskonzept zu entwickeln und fortzuschreiben. Die Stabsstelle verantwortet hierbei das Prozessmanagement der Gleichstellungskonzepte der 17 Fakultäten sowie der Einrichtungen der TU Dortmund. Eine Übersicht zum Ablauf des Prozesses finden Sie hier.

Die Gleichstellungskonzepte der Fakultäten und Einrichtungen finden Sie hier.

Die Landesregierung NRW hat im § 37a des Hochschulgesetzes NRW vom 16.09.2014 mit der Gleichstellungsquote ein Instrument zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung auf Professuren eingeführt. In einem hochschulinternen Dialogprozess zwischen Rektorat, Fakultäten und Gleichstellungsbeauftragte werden diese Gleichstellungsquoten für drei Jahre festgelegt. Die Stabsstelle koordiniert diesen Prozess.

Kalender

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Anfahrt & Lageplan

Auf unserem Lageplan sehen Sie, wo sich unser Gebäude auf dem Campus befindet.

Lageplan

Aus Richtung Essen (Bochum, Autobahnkreuz Dortmund West):

Nehmen Sie von der A40 die Abfahrt Dort­mund Dorstfeld (43). Biegen Sie links auf den Hauert und dann wieder links auf die Emil-Figge-Straße ab.

Sie können die Parkplätze an den Einfahrten 9,10 oder 12 nutzen und über die Parkplätze zur Rückseite des Gebäudes G1 laufen.

Alternativ biegen Sie an der Ampelkreuzung rechts auf Vo­gel­pothsweg ab und nutzen den Parkplatz an der Einfahrt 21. Zu Fuß gelangen Sie dann über denselben Weg zu unseren Büros wie unter „Mit öf­fent­lichen Verkehrsmitteln“ beschrieben.

Aus Richtung Dortmund (Unna, Kamener Kreuz):

Nehmen Sie von der A40 die Abfahrt Dort­mund-Barop (44) und biegen Sie dann direkt links ab. Fahren Sie bis zum Kreisverkehr und nehmen Sie im Kreisverkehr die erste Ausfahrt in die Emil-Figge-Straße.

Sie können den Parkplatz an der Einfahrt 21 nutzen. Biegen Sie dazu an der Ampelkreuzung links auf Vo­gel­pothsweg ab. Zu Fuß gelangen Sie dann über denselben Weg zu unseren Büros wie unter „Mit öf­fent­lichen Verkehrsmitteln“ beschrieben.

Alternativ können Sie die Parkplätze an den Einfahrten 9,10 oder 12 nutzen und von hinten zum Gebäude G1 laufen. Fahren Sie dazu an der Ampelkreuzung weiter geradeaus auf der Emil-Figge-Straße; die Parkplätze liegen auf der linken Seite.

Sie erreichen den Campus Nord der TU Dort­mund mit der S1, der H-Bahn oder den ver­schie­de­nen Stadtbussen (445, 447, 462, 465, NE8).

Von der S-Bahn-Haltestelle „Dort­mund Uni­ver­si­tät“ bzw. der H-Bahn-Haltestelle "DO-Uni­ver­si­tät S" kommend gehen Sie die Treppen hoch, an der Uni­versi­täts­biblio­thek vorbei und überqueren die Brücke, die zum orangenen Men­sa­ge­bäu­de führt.

Die Bushaltestellen "Dort­mund Uni­ver­si­tät" befinden sich unter der genannten Brücke, Sie gelangen über ver­schie­de­ne Treppen hinauf. Die H-Bahn-Haltestelle "Campus Nord" befindet sich unmittelbar auf der Brücke.

Laufen Sie von hier aus auf das Men­sa­ge­bäu­de zu und lassen Sie das Hochhaus mit dem TU-Logo auf dem Dach links liegen. So gelangen Sie zum Martin-Schmeißer-Platz mit sei­nem Brunnen und den Bäumen. Überqueren Sie den Platz und gehen Sie weiter die Treppen hoch und wenn Sie oben angekommen sind, wenden Sie sich direkt nach rechts. Sie sehen dann bereits die große Hausnummer Emil-Figge-Straße 66.

Benutzen Sie den Eingang mit der Bezeichnung G1, die Räume der Stabsstelle befinden sich dort im Erdgeschoss.

Weitere In­for­ma­ti­onen

Deutsche Bahn - Portal

Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.

Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.