Beratung für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen
Sie haben gesundheitliche Einschränkungen und benötigen eine (neue) besondere Arbeitsplatzausstattung.
Um das Verfahren für Sie transparenter zu machen, haben wir auf dieser Seite Informationen zusammengestellt, welche Personen Sie an der TU ansprechen können und wie Sie vorgehen müssen, um die notwendige Arbeitsplatzausstattung zu erhalten.
- Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) der TU Dortmund ist für Sie die erste Ansprechstelle.
- Auch die Inklusionsbeauftragte ist eine Ansprechperson.
- Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz berät Sie zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen.
- Im Serviceportal finden Sie Informationen zum Standardprogramm Büromöbel.