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Vertrauliche Spurensicherung nach Gewalttat

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Stethoskop und Klemmbrett neben einem Kasten mit dem Text 'Vertrauliche Spurensicherung' © pixelshot
Die vertrauliche Spurensicherung (VSS) ermöglicht es, Verletzungen und mögliche Spuren nach körperlichen oder sexualisierten Gewalttaten medizinisch dokumentieren und anonymisiert sichern zu lassen, ohne unmittelbar Anzeige erstatten zu müssen.

Bei der vertraulichen Spurensicherung (VSS), häufig auch als „anonyme Spurensicherung (ASS) bezeichnet, werden Spuren von Verletzungen nach körperlichen und sexualisierten Gewalttaten medizinisch dokumentiert und anonymisiert gesichert. Die Untersuchung wird von geschultem medizinischem Personal in dafür vorgesehenen Kliniken und Praxen durchgeführt.

Die Spurensicherung ist kostenlos und unabhängig von einer Strafanzeige.

Eine Untersuchung sollte unverzüglich nach der Gewalterfahrung erfolgen. Biologische Spuren und Gewebe sind häufig nur etwa 48- 72 Stunden nachweisbar.

Unmittelbar nach der Tat (wenn möglich):

  • Nicht waschen oder duschen
  • Kleidung nicht reinigen
  • Getragene Kleidung möglichst in Papiertüte oder Karton aufbewahren und zur Untersuchung mitbringen
    • Bei Plastiktüten besteht Schimmelgefahr.

Zur Untersuchung kann eine Vertrauensperson mitgebracht werden.

Was passiert nach der Spurensicherung?

Die gesicherten Spuren und die medizinische Dokumentation werden verschlüsselt aufbewahrt. Die betroffene Person erhält hierfür einen Zahlencode sowie Informationen zur geltenden Aufbewahrungsfrist. 

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Strafanzeige erstattet wird, kann auf diesen Zahlencode verwiesen werden. Nur die betroffene Person entscheidet, ob und wann die Daten für eine Strafanzeige freigegeben werden. 

Wird innerhalb der Aufbewahrungsfrist keine Strafanzeige erstattet, werden die gespeicherten Daten gelöscht.

Wo gibt es vertrauliche Spurensicherung? 

Eine Übersicht der teilnehmenden Kliniken und Praxen in Nordrhein-Westfalen bietet das Opferschutzportal NRW. Im Klinikum Dortmund wird die VSS voraussichtlich ab 2027 auch angeboten.

Vertraulich bedeutet: Die Untersuchung findet innerhalb des Gesundheitswesens statt. Medizinisches Personal unterliegt der Schweigepflicht. 

Prof. Dr. Sibylle Banaschak, Leiterin der Rechtsmedizinischen Ambulanz der Uniklinik Köln, beschreibt die Bedeutung der Vertraulichkeit im Rahmen des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“:

„Denn es geht um ein durch und durch vertrauliches Verfahren innerhalb des Gesundheitswesens, bei dem man sich auf die Schweigepflicht verlassen kann.“

Quelle: Prof. Dr. Sibylle Banaschak im Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: „Die anonyme Spurensicherung“, 2024.

Vertrauliche Beratung in Fällen von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung an der TU Dortmund:

Ansprechperson(en) der TU Dortmund