Mythen und Rechte bei sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz
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Liebe Mitarbeitenden,
jede 5. Person ist von sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz betroffen oder hat diese beobachtet. Demzufolge kennen Sie alle betroffene Personen oder jene, von denen das Problem ausgeht. Dieses Thema betrifft uns alle – als Betroffene, als Zeuge*Zeugin sowie insbesondere als Mitarbeitender mit Fürsorgepflicht.
Hartnäckige Mythen prägen noch immer, wie wir solche Situationen wahrnehmen, einordnen und darauf reagieren. Dabei sind die rechtlichen Schutzansprüche oft weit stärker, als viele wissen. Wir laden Sie herzlich zur internen Weiterbildungsveranstaltung ein:
„Aber hast du Nein gesagt?“ Mythen und Rechte bei sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz
- 25. Juni 2026
- 9-14 Uhr
- online
mit Verena Arps-Roelle & Sebastian Arps von actandprotect.de
Anmeldung bis 10. Juni via Service-Portal
Falls eine Anmeldung nicht über das Service-Portal erfolgen soll, kann diese auch vertraulich per E-Mail an schuds@tu-dortmund.de erfolgen.
Themenschwerpunkte:
- Verbreitete Mythen – und was die Realität zeigt
- Rechtliche Grundlagen und Schutzrechte für Betroffene
- Handlungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und Führungskräfte
- Anlaufstellen an unserer Universität
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mehr über ein Thema zu erfahren, das uns alle betrifft und lernen Sie Wege kennen, wie Sie Betroffene unterstützen können!
Sexualisierte Gewalt kann jede*n betreffen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Herkunft oder Kleidung.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt (kurz: SchuDS) | Central Counseling Center for Protection against Discrimination and Sexualized Violence (shortform in German: SchuDS)



