Gleichstellung der Geschlechter
Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Sichtbarkeit aller Geschlechter in der Hochschule zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen der Wissenschaft zu steigern, ist zentrales Anliegen der gleichstellungspolitischen Steuerungsinstrumente der TU Dortmund. Auch geschlechtergerechte Sprache ist ein Instrument, die Sichtbarkeit von Frauen und auch die aller Geschlechter zu erhöhen.
Alle Maßnahmen zur Balance der Geschlechterverhältnisse in Wissenschaft und Verwaltung realisiert die Stabsstelle in enger Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der TU Dortmund.
Weitere Informationen über die Arbeit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbüros erhalten Sie auf der Seite des Gleichstellungsbüros.
Die Stabsstelle berät bei:
- Forschungsanträgen: in Zusammenarbeit mit dem Referat Forschungsförderung berät die Stabsstelle bei der Antragstellung, hier insbesondere zu den Aspekten Diversität und Chancengleichheit. Die Stabsstelle bringt Vorschläge ein, mit denen Diversität, Chancengleichheit und Geschlechterparität in den Forschungsprojekten gefördert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in dieser Übersicht und im Serviceportal.
- Akkreditierung von Studiengängen: die von der AG Gender Studies der TU Dortmund erarbeitete Checkliste dient als Grundlage für die Überprüfung von Akkreditierungsanträgen. Die Stabsstelle, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und das Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation arbeiten hierbei eng zusammen, um Chancengleichheits- und Diversitätsaspekte in diesen Prozess mit einzubinden.
- Verwendung von Chancengleichheitsmitteln in DFG-Projekten: die Stabsstelle berät DFG-Projekte zu den Möglichkeiten der Verwendung von Chancengleichheitsmitteln und konzipiert spezielle Chancengleichheitsprojekte für SFB/TR.
Im Jahr 2008 wurden die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft verabschiedet. Mit dieser Selbstverpflichtung definieren die DFG-Mitglieder personelle und strukturelle Standards für eine nachhaltige Gleichstellungspolitik in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft.
Das zentrale Ziel der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards ist es, den Frauenaneil auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen deutlich zu erhöhen. Dabei dient das so genannte Kaskadenmodell als Leitgedanke. Danach ergeben sich die Ziele für den Frauenanteil einer jeden wissenschaftlichen Karrierestufe aus dem Anteil der Frauen auf der direkt darunter liegenden Qualifizierungsstufe.
Eine von der Mitgliederversammlung der DFG eingesetzten Arbeitsgruppe bewertete im Zeitraum 2009 bis 2013 die eingereichten Gleichstellungskonzepte der Mitgliedseinrichtungen und verfolgte die Fortschritte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stufte die TU Dortmund 2013 in die Spitzengruppe ein.
Die Mitgliederversammlung hat am 5.7.2017 ihre Selbstverpflichtung zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards erneut bestätigt und beschlossen, zukünftig qualitative Berichte zu wechselnden Schwerpunktthemen zu erbitten. Die Stabsstelle bereitet diese Berichte vor.
Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW vom 06.12.2016 sind alle Einheiten an Hochschulen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, ein Gleichstellungskonzept zu entwickeln und fortzuschreiben. Die Stabsstelle verantwortet hierbei das Prozessmanagement der Gleichstellungskonzepte der 17 Fakultäten sowie der Einrichtungen der TU Dortmund. Eine Übersicht zum Ablauf des Prozesses finden Sie hier.
Die Gleichstellungskonzepte der Fakultäten und Einrichtungen finden Sie hier.
Die Landesregierung NRW hat im § 37a des Hochschulgesetzes NRW vom 16.09.2014 mit der Gleichstellungsquote ein Instrument zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung auf Professuren eingeführt. In einem hochschulinternen Dialogprozess zwischen Rektorat, Fakultäten und Gleichstellungsbeauftragte werden diese Gleichstellungsquoten für drei Jahre festgelegt. Die Stabsstelle koordiniert diesen Prozess.
Wir pflegen eine geschlechtergerechte Sprache. Dazu hat die TU Dortmund am 21.06.2021 eine Empfehlung erlassen, in der auch Hinweise zum englischen Sprachgebrauch enthalten sind.Empfehlungen der TU Dortmund zur geschlechtergerechten Sprache
Informationen zu geschlechtergerechten Formulierungen finden Sie im Genderwörterbuch und in den Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen - bukof. Auf der Seite Sprachnudel finden Sie ein weiteres Genderwörterbuch. Dieses enthält knapp 6.500 Begriffe mit verschiedenen Beispielen für mögliche Gender-Arten, z.B. weibliche Wortformen, geschlechterneutrale Wörter, verschiedene Schreibweisen. Als ein generelles Wörterbuch beinhaltet es auch Synonyme, neue Wortschöpfungen und aktuelle umgangssprachliche Wörter.