Förderprogramm zur Einrichtung von Stellen für Promovierende mit Behinderungen
Ziel des Programms
Wissenschaftler*innen mit Schwerbehinderungen/chronischen Erkrankungen sind in Deutschland in der Wissenschaft deutlich unterrepräsentiert. Um Barrieren beim Einstieg in die Wissenschaft für Promovierende mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen zu überwinden und kontinuierliche Sichtbarkeit für das Thema Inklusion in der Wissenschaft zu schaffen, startet die TU Dortmund ein Programm, das die Einstellung von hervorragenden Hochschulabsolvent*innen finanziell unterstützt.
Mit diesem Programm möchte die TU Dortmund nicht nur hoch qualifizierte Studierende mit Behinderungen auf dem Weg zur Promotion fördern, sondern auch im Sinne des Disability Mainstreaming in den Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen ein kontinuierliches Bewusstsein erzeugen und eine Sichtbarkeit für das Thema Inklusion in der Wissenschaft fördern.
Worin besteht die Förderung?
Gefördert werden Erstverträge von 3 Jahren einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Qualifizierungsziel Promotion. Die Förderung besteht in der Finanzierung von 75% der Brutto-Arbeitgeberkosten der betreffenden Qualifizierungsstelle im ersten Beschäftigungsjahr. Diese Summe kann flexibel über die gesamte Promotionszeit verteilt werden. Das bedeutet, dass sie auch für eine zeitliche Verlängerung über die 3 Jahre des Erstvertrages hinaus, allerdings maximal bis zum Ende des 5. Jahres nach Vertragsbeginn eingesetzt werden kann.
Zusätzlich kann, sofern bei der einzustellenden Person die Voraussetzungen vorliegen, beim Arbeitgeberservice der Zentralen Arbeitsvermittlung Schwerbehinderter Akademiker der Agentur für Arbeit ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 70% der Brutto-Arbeitgeberkosten beantragt werden.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben auf die Förderung der TU Dortmund können sich Professor*innen, die eine Promotionsstelle für eine*n Absolventin*Absolventen mit Schwerbehinderungen/Gleichstellung einrichten wollen. Zum Zeitpunkt der Förderung darf kein Arbeitsvertrag bzw. kein Beschäftigungsverhältnis der einzustellenden Person mit der TU Dortmund bestehen (Ausgenommen sind Verträge als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte). Aufstockungen bereits bestehender Verträge werden nicht gefördert. Ausnahmen von dieser Regelung sind im Einzelfall abzustimmen und können nur in besonders gelagerten Fällen zum Tragen kommen.
Für die Inanspruchnahme der Förderung der TU Dortmund muss im Zuge des Antragsverfahrens nachgewiesen werden, dass die*der einzustellende Absolvent*in in hervorragender Weise für die einzurichtende Promotionsstelle qualifiziert ist.
Wer kann sich wie bewerben?
Antragsberechtigt sind Professor*innen der TU Dortmund. Der Antrag besteht aus einem formlosen Schreiben der Professur, die beabsichtigt eine*n Mitarbeiter*in mit Behinderungen auf einer Promotionsstelle einzustellen. Im Schreiben ist neben dem Wunsch nach Förderung der geplante Zeitpunkt und die Höhe der beantragten Förderung zu benennen. Zudem muss der*die betreuende Professor*in das geplante Promotionsvorhaben kurz umreißen und darlegen inwiefern der*die Absolvent*in sich als hervorragend qualifiziert für das geplante Promotionsprojekt erwiesen hat. Beizufügen sind außerdem das Masterzeugnis und ein Lebenslauf des*der Absolventen*Absolventin.
Es gibt keine Fristen oder Termine, eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Über den Antrag entscheidet das Rektorat.
Bei Fragen zum Antragsverfahren können Sie sich an die Stabstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt wenden, die auch den Antrag entgegennimmt.
Sie interessieren sich als Absolvent*in mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen für eine Promotion an der TU Dortmund?
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und möchten nun promovieren: Um eine Promotion an der TU Dortmund zu beginnen, benötigen Sie zunächst die Betreuungszusage eines Professors*einer Professorin.
Manchmal ergibt sich dies im Anschluss an eine Masterarbeit, Sie können aber auch das Gespräch mit einer Person suchen, die thematisch zu Ihrem Interessensbereich passt und potenziell Ihr Thema betreuen könnte. Signalisieren Sie gegenüber der Professorin*dem Professor Ihr Promotionsinteresse und ggf. auch Themen/Fragestellungen, an denen Sie interessiert sind.
Stimmt der Professor*die Professorin der Betreuung Ihrer Promotion zu, kann im nächsten Schritt geklärt werden, ob die Finanzierung einer Promotionsstelle im Rahmen dieses Förderprogramms möglich ist.
Der Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) kann Promotionsinteressierte bei diesem Prozess begleiten und auch bei weiteren Fragen zum Thema Promotion mit Behinderungen/chronischer Erkrankung beraten.
Weitere Informationen und Austausch
Eine Möglichkeit zum Peer-Austausch bietet die Promovierendengruppe von DoBuS:
Zum Peer-Austausch der Promovierendengruppe von DoBuS
Das Graduiertenzentrum der TU Dortmund berät Sie gern zu allgemeinen Fragen rund um die Promotion und bietet ein überfachliches Qualifizierungsprogramm:
