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Sexualisierte Gewalt

Was ist sexualisierte Gewalt?

Der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ ist ein Sammelbegriff für alle unerwünschten Handlungen mit sexuellem Bezug. Darunter fallen zum Beispiel Worte, Gesten, Text-/Bildnachrichten oder Berührungen. Täter*innen geht es nicht zwangsläufig um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse, sondern vor allem um die Ausübung bzw. den Missbrauch von Macht. In 80% der Fälle kennen Betroffene die Täter*innen bereits, da diese Freund*innen, Arbeitskolleg*innen, Lehrkräfte, Trainer*innen oder Familienmitglieder sind.

Stiller Hilferuf

Sexualisierte Gewalt kann jede*n betreffen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Herkunft oder Kleidung. Wichtig ist immer die Sicht der betroffenen Person, nicht die fehlende Absicht der Täter*innen! Die Schuld tragen immer diejenigen, die eine der folgenden Formen von sexualisierter Gewalt ausüben.

Welche Formen von sexualisierter Gewalt gibt es?

  • Verbal: obszöne, sexistische Worte (z.B. Catcalling)
  • Nonverbal: aufdringliche und unangenehme Gesten sowie Blicke auf Brust, Gesäß oder Genitalien, exhibitionistische Handlung
  • Digital: unerwünschtes Zusenden/Teilen von Bildern/Videos mit sexuellen Inhalten (z.B. Dickpicks, Upskirting)
  • Emotional: Erpressen von Bildern/Videos oder Handlungen
  • Körperlich: unerwünschte Berührung von Brust, Gesäß oder Genitalien, Vergewaltigung

Bitte beachten: Nicht jede Form von sexualisierter Gewalt ist gemäß §§ 177 ff. StGB strafbar.

Informationen zur Beratung

Sie haben sexualisierte Gewalt erlebt oder beobachtet und wissen nicht weiter? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gemeinsam klären wir Fragen und überlegen, wie es weitergehen kann. Sollten Sie in Erwägung ziehen eine Strafanzeige zu stellen, lesen Sie bitte den Hinweis im nächsten Drop-Down-Menü.

Sie sind unsicher, ob Sie betroffen sind oder ob das, was Sie erlebt oder beobachtet haben Diskriminierung bzw. sexualisierte Gewalt war? Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Unangenehme Gefühle haben oft einen Grund. In einem vertraulichen Gespräch können Sie uns von Ihren Erfahrungen und/oder Beobachtungen erzählen und wir besprechen gemeinsam, welche nächsten Schritte erfolgen können.

Es kann hilfreich sein, sich im Vorfeld Notizen machen. Diese können ein Gedächtnisprotokoll mit Informationen über Zeit, Ort, betroffene Personen, Täter*innen und Zeug*innen enthalten. Ein Beispiel für ein Gedächtnisprotokoll finden Sie hier.

Wichtig: Im Notfall die Polizei oder den Notruf kontaktieren!

Die Polizei hat einen Strafverfolgungszwang. Das bedeutet: Die Polizei muss ihre Ermittlungen aufnehmen, sobald sie eingeschaltet wird. Betroffene eines sexuellen Übergriffs, die nicht sofort die Polizei informieren möchten, haben die Möglichkeit Spuren anonym sichern zu lassen. Nähere Informationen hierzu folgen im übernächsten Drop-Down-Menü.

Denken Sie darüber nach einen sexuellen Übergriff bei der Polizei anzuzeigen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Erstatten Sie die Anzeige vor einem Beratungsgespräch oder 
  • erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll in Form von Sprachaufnahme/Video/Schriftform mit Angabe von Datum und Uhrzeit. Das Dokument sollte alle wichtigen Informationen enthalten, die Ihnen zu dem Zeitpunkt bekannt sind. Das Gedächtnisprotokoll kann zur Beratung mitgebracht werden und/oder sicher zu Ihren Unterlagen genommen werden. Ein Beispiel für ein Gedächtnisprotokoll finden Sie hier.

Hintergrund: Im Rahmen eines Strafprozesses kann es dazu kommen, dass sich eine Beratung vor einer Strafanzeige (leider) negativ auf ein Strafverfahren auswirkt. Als Beratende gehen wir verantwortungsbewusst mit unserer Rolle um und verweisen zur Vorsicht auf diesem Umstand. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen, damit wir Ihnen mögliche Ängste nehmen können.

Folgend finden Sie weitere Informationen zur anonymen Spurensicherung (ASS).

Betroffene eines sexuellen Übergriffs, die nicht sofort die Polizei informieren möchten, haben die Möglichkeit Spuren anonym sichern zu lassen. Spuren und mögliche Beweise einer Gewalttat werden so sichergestellt und gerichtsfest dokumentiert. Die betroffene Person kann ohne Druck zu einem späteren Zeitpunkt eine Strafanzeige stellen. Die Spuren werden mehrere Jahre aufbewahrt. Weitere Informationen mit regionalen Angeboten zur Anonymen Spurensicherung finden Sie hier: https://www.opferschutzportal.nrw/formen-von-gewalt/anonyme-spurensicherung-ass

Die ASS in Dortmund befindet sich derzeit im Aufbau (Stand 01/2026).

 

Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dortmund: Studierende, Beschäftigte, Professor*innen aller Fakultäten und Einheiten der TU Dortmund. Außerdem können sich auch alle Personen, die sich in Absprache mit der Hochschule auf dem Campus aufhalten, an uns wenden. Genauso können sich alle Menschen bei uns melden, die eine Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt von Angehörigen der TU erlebt oder beobachtet haben.

Je nachdem wie Sie es wünschen, kann eine Beratung telefonisch, per Zoom oder vor Ort in unserem Beratungsraum stattfinden. Diese ist immer kostenlos, freiwillig sowie vertraulich und auf Wunsch anonym. Eine Beratung kann sehr vielseitig sein. Manchmal hilft es schon das Erlebte (oder Beobachtete) nur zu erzählen. Daraus kann sich auch das Bedürfnis nach weiteren Handlungsoptionen ergeben, welche wir gemeinsam erarbeiten und begleiten können.

Wichtig: Sie stehen im Zentrum der Beratung. Es werden keine Schritte ohne Ihr Wissen bzw./und Ihr Einverständnis unternommen.

Sie wollen wissen, ob in Ihrem Bereich Risiken bezüglich sexualisierter Gewalt bestehen und wie diese abgebaut werden können? Dann beraten wir Sie ebenfalls gerne!