Eine Pflegesituation tritt plötzlich auf
Was ist wenn,
- ... ein*e nahe*r Angehörige*r mit zunehmendem Alter Einschränkungen seiner/ ihrer Fähigkeiten erfährt und auf Ihre Unterstützung angewiesen ist?
- ... eine Pflegesituation Sie unvorbereitet trifft?
- … Sie ein Kind haben, welches im Alltag auf Ihre Pflegeunterstützung angewiesen ist?
Angehörige sind in dieser Situation besonders gefordert. Wenn es die Pflegesituation erlaubt, suchen Sie das offene und ehrliche Gespräch mit der betroffenen Person und finden sie gemeinsam eine Lösung, die den Wünschen und Erwartungen aller entspricht. Es gibt viele Unterstützungsangebote, auf die Sie zurückgreifen können.
Erste Schritte im Umgang mit der neuen Pflegesituation
- Stellen Sie einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dazu rufen Sie die Pflegekasse der betroffenen Person an, die der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse angegliedert ist. Die Pflegekasse sendet Ihnen einen Antrag zu.
- Wenn der ausgefüllte Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese ein Pflegegutachten, um die Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen. Das Gutachten wird bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst erstellt und bei privat Versicherten durch die Firma Medicproof.
- Terminvereinbarung & Gutachten: Wichtig ist: Seien Sie als pflegende angehörige Person gut vorbereitet. Sprechen Sie mit dem/der zu Pflegenden über den bevorstehenden Besuch. Für das Gespräch benötigen Sie alle medizinischen Unterlagen, wie
- Arztbriefe
- Krankenberichte
- Medikamentenliste
- Entlassungsberichte des Krankenhauses
- Gutachten
- Ein Pflegetagebuch – es gibt dem/der Gutachter*in einen direkten Einblick über die Einschränkungen der betroffenen Person im Alltag
- Notizen darüber, wie viel Hilfe und Unterstützung Sie bereits im Alltag leisten
Wenn Sie Hilfsmittel für die Pflege bereits haben oder noch benötigen, sprechen Sie mit dem/der Gutachter*in darüber. Der/die Gutachter*in wird sich die Wohnsituation angucken. Sollten Umbaumaßnahmen nötig sein, geben Sie bitte genau an, wie diese aussehen könnten. Besonders wichtig im Prozess der Begutachtung ist, dass Sie alle Fragen der begutachtenden Person realistisch und ehrlich beantworten.
Es wird im Anschluss auf Basis des Besuches ein Pflegegutachten erstellt. Dieses bekommen Sie zeitnah von Ihrer Pflegekasse zugesandt.
Weitere ausführliche Infomationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Pflegewegweiser NRW.
Erste Schritte aus dem Krankenhaus heraus
Liegt eine angehörige Person im Krankenhaus und es ist erkennbar, dass ein Pflegegrad beantragt werden sollte, kann die Beantragung vom Sozialdienst des Krankenhauses übernommen werden.
Der Sozialdienst hilft bei allen Fragen, füllt mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf einen Pflegegrad aus, legt alle medizinischen Berichte der Klinik bei und kann den Antrag direkt an die Pflegekasse senden.
Es können gegebenenfalls sofort entsprechende Hilfsmittel vom Sozialdienst beantragt werden.
Wichtig zu wissen:
Wenn pflegebedürftige Angehörige aus dem Krankenhaus entlassen werden, muss die Versorgung sichergestellt sein. Dafür gibt es im Krankenhaus ein Entlassmanagement. Sprechen Sie den Sozialen Dienst des Krankenhauses an, denn die Suche nach einer Kurzzeitpflege oder die Versorgung durch einen Pflegedienst zu Hause ist Aufgabe des Entlassmanagements.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch unter dem nachfolgendem Link: Bundesgesundheitsministerium.
Kontakt
Bei weiteren Fragen zu „Erste Schritte – Was ist, wenn eine plötzliche Pflegesituation auftritt“ wenden Sie sich gerne an Ihre Pflegelotsin der TU Dortmund.