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neu eingeführtes Verfahren an der TU Dortmund

Vornamensänderung

Stu­die­ren­de kön­nen beantragen, ihren selbstgewählten Vornamen an der TU Dort­mund zu nutzen, auch bevor eine offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) ab­ge­schlos­sen ist.

Notwendig für die Änderung ist

  1. ein dgti-Ergänzungsausweis, der als Brückendokument zwischen Personalausweis und z.B. Studierendenausweis oder VRR-Ticket dient und auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V beantragt werden kann. Dieser wird auch zur Identitätsfeststellung bei Prüfungen benötigt.
  2. ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis).

Den Antrag auf Vornamensänderung können Sie direkt über das Campusportal der TU Dortmund (Meine Anträge → Antrag auf Änderung des Personenstands) stellen und die notwendigen Nachweise dort auf digitalem Wege hochladen. 

Der Antrag wird dann im Studierendensekretariat bearbeitet. Anschließend wird der neue Name im zentralen IT-Personenmanagement geändert und erscheint auf allen Dokumenten, auch auf dem Zeugnis, in der E-mail-Adresse und auf der Student ID.
Einzig der Uniaccount bleibt bestehen – er kann nicht geändert werden.

Die Richtlinie zur Verwendung des gewählten Vornamens von trans*, inter* und nicht-binären Studierenden an der TU Dortmund gibt Auskunft zu den verschiedenen Verfahren vor, während und nach dem Studium.

Weitere Infos? Fragen? Gern!

Eine Beratung ist selbstverständlich vertraulich.

Auch Beschäftigte kön­nen eine Vornamensänderung beantragen, auch bevor eine offizielle Namens- und Personenstandsänderung ab­ge­schlos­sen ist. Bitte schreiben Sie dazu eine Mail an ute.zimmermanntu-dortmundde