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Elterngeld und Elternzeit

Elternzeit

Elternzeit ist eine Freistellung vom Arbeitsverhältnis für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Um Elternzeit zu nehmen, muss kein Elterngeld beantragt werden. Allerdings wird während dieser Freistellung aufgrund von Elternzeit kein Gehalt ausgezahlt (außer es wird zusätzlich in Teilzeit gearbeitet), daher wird in der Regel Elterngeld beantragt.

Wer kann Elternzeit nehmen?

  • Elternzeit ist (im Gegensatz zu Elterngeld) nur für Arbeitnehmer*innen möglich (z. B. nicht für Promotionsstudierende ohne Arbeitsverhältnis oder Stipendiaten). Auch Beamt*innen können Elternzeit nehmen. Anspruch auf Elternzeit besteht auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen und für Hilfskräfte.

    Weitere Voraussetzungen:

    • Das Kind wird selbst betreut und erzogen
    • Das Kind lebt im selben Haushalt
    • Es wird zwischen 0 und 32 Stunden pro Woche gearbeitet

Wie kann ich meine Elternzeit anmelden und welche Fristen sind zu beachten?

  • Die Inanspruchnahme von Elternzeit wird dem/der zuständige*n Personalsachbearbeiter*in im Dezernat Personal formlos schriftlich mitgeteilt. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes muss die Elternzeit spätestens 13 Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden. Eine formlose Mitteilung kann über das Service-Portal heruntergeladen werden. (Zu finden unter Einstellungen/ Wissenschaftliches Personal oder nicht wissenschaftliches Personal/ Antragsformulare)

Welche Regelungen gelten für Beamt*innen?

Beamt*innen können Elternzeit analog zu Tarifbeschäftigten nehmen. Weitere Informationen für Beamt*innen zu Mutterschutz und Elternzeit sind auf dieser Seite des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengefasst. Das Dezernat Personal berät Beschäftigte an dieser Stelle gerne auch individuell.

Weite ausführliche Informationen zu dem Thema  Elternzeit sind auf der Seite des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden. Weiterführend empfehlen wir die Seiten des Bundesfamilienministeriums.

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung für Familien und richtet sich an alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Es kompensiert Einkommensverluste oder -ausfälle, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Achtung: Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.

Wer bekommt Elterngeld?

Väter und Mütter können unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld beziehen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie leben (vorrangig) in Deutschland.
  • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

Auch ausländische Eltern können Elterngeld bekommen: Falls Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann können Sie in Deutschland in der Regel Elterngeld bekommen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie bei der jeweiligen  Elterngeldstelle in Ihrer Stadt. In Dortmund melden Sie sich bitte beim Versorgungsamt.

Bitte beachten Sie:

  • Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
  • Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
  • Sie benötigen die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Wenn Sie vor der Geburt des Kindes  nicht erwerbstätig waren, erhalten Sie den Mindestbetrag an Elterngeld (300 € pro Monat). Sollten Sie jedoch ein regelmäßiges Nettoeinkommen aus den letzten 12 Monaten nachweisen können, wird die Ersatzrate gezahlt. Diese liegt bei 65 - 67% des Nettoeinkommens. Das Basiselterngeld kann bis zu 14 Monate bezogen werden. Der Elterngeldrechner des Bundesministeriums hilft Ihnen dabei, einen ersten Eindruck zu bekommen.

ElterngeldPlus: ElterngeldPlus kann auf 28 Monate aufgeteilt werden und beträgt in der Regel etwa die Hälfte des Basiselterngeldes.

Weiterführende Informationen

Auf den Seiten des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie umfassende Informationen und Erklärfilme. Nutzen Sie gerne dieses Angebote. Zudem gibt Ihnen das Infotool Familienleistungen einen Überblick, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben.