Die Anmeldung zur Herbstferienbetreuung ist ab sofort möglich
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Bitte berücksichtigen Sie den folgenden Hinweis: Zuschüsse des Arbeitgebers an Beschäftigte zur Ferienbetreuung, die für schulpflichtige Kinder gezahlt werden, stellen einen geldwerten Vorteil dar und werden somit sowohl bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Steuerpflicht
Der gewährte Zuschuss erhöht Ihr steuerpflichtiges Bruttoentgelt und fließt bei Überschreiten der monatlichen Freigrenze (aktuell 44 €) in vollem Umfang in die Steuerberechnung je nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse ein.
Sozialversicherungspflicht
Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto erhöht sich um den gewährten Zuschuss. Der jeweilige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wird dann aus dieser Basis errechnet.
- Weitere Informationen und der Link zur Anmeldung
Bei Fragen sind wir aus dem Familien-Service jederzeit für Sie erreichbar. E-Mail.