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Betreuungsangebote

Kinderbetreuung
Sie benötigen eine Kinderbetreuung? Nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) haben Sie einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind ab dem 1. Lebensjahr. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und die zuständigen Service- und Anlaufstellen.

Ferienbetreuung
Die TU Dortmund verfügt über eine abwechslungsreiche Ferienbetreuung für Kinder von Studierenden und Beschäftigten im Alter zwischen 6 und 13 Jahren. Hier werden die Kinder von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr betreut.