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Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt

Die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt an der TU Dortmund konkretisiert für diejenigen Personen ein Beratungs- und Beschwerdeverfahren, die von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der TU Dortmund betroffen sind. Sie verfolgt auch das Ziel, das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit an der TU Dortmund für Diskriminierung und sexualisierte Gewalt zu schärfen.

Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt

Zur Unterstützung der Umsetzung der oben genannten Richtlinie hat die TU Dortmund eine zentrale Beratungsstelle (SchuDS) eingerichtet.  Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle sind für alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dortmund ansprechbar.

SchuDS

Beschwerdestelle nach § 13 AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Bundesgesetz, das zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der § 13 des AGG gibt den Beschäftigten der Universität das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Sie sind Beschäftigte/r der TU Dortmund und möchten einen Fall melden, in dem Sie aus Ihrer Sicht in dem o. g. Sinne benachteiligt wurden? Bitte wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der TU Dortmund:

Kontakt:

Ihre Beschwerde ist weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Sie können sich schriftlich, per E-Mail, persönlich oder auch telefonisch vertrauensvoll an Frau Moysich-Lengowski wenden.