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Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt neu zu besetzen
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Im März 2022 hat die TU Dortmund eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, mit der sie proaktiv Antidiskriminierungsarbeit fördern möchte. Die Universität verpflichtet sich darin, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt unnachgiebig zu verfolgen und im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu sanktionieren. Zudem möchte sie das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für beide Probleme schärfen. Aufgabe der neuen Stelle wird daher die Beratung, Weiterbildung und Sensibilisierung aller Hochschulangehörigen sein.
Die Anlaufstelle ist breit aufgestellt und wird eine von nur wenigen zentralen Beratungsstellen dieser Art an Universitäten bundesweit sein. Sie wird zum einen Betroffene verschiedener Diskriminierungsformen beraten. Um für Diskriminierung und für sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz und im Studium zu sensibilisieren, wird sie zum anderen eng mit der Verwaltung und den Fakultäten zusammenarbeiten, damit etwa Diskriminierungsrisiken in Curricula und Lehrveranstaltungen, der Informations- und Kommunikationstechnologie oder in der baulichen Infrastruktur abgebaut werden können.
Kultur der Vielfalt
Die zentrale Beratungsstelle wird strukturell in der Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt angesiedelt sein. „Damit ist sie inhaltlich gut in die bereits bestehende Diversitätsarbeit der Universität eingebunden. Wir streben außerdem einen Austausch und Kooperationen mit entsprechenden Stellen innerhalb der Universitätsallianz Ruhr und bundesweit an“, erklärt Kanzler Albrecht Ehlers. „Neben der Unterstützung für Betroffene ist es uns ein besonderes Anliegen, im Sinne eines Mainstreaming für die Themen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren und damit die Kultur der Vielfalt an der TU Dortmund noch weiter zu stärken.“