Befristungen
Die Bundesregierung hat das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert, die aktuelle Verordnung vom 23.09.2020 ist zum 01.10.2020 in Kraft treten:
„Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation im Mai 2020 durch das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz (WissStudUG) um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs wurde die Höchstbefristungsgrenze für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden.
Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, wurde das Bundesministerium für Bildung und Forschung darüber hinaus ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern.
Das BMBF hat nun von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht, da weiterhin erhebliche Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs durch die Pandemie bestehen. Vor diesem Hintergrund wird die Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase um weitere sechs Monate verlängert. Diese Verlängerung um sechs Monate gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden. Der Bundesrat hat der Rechtsverordnung am 18. September 2020 zugestimmt. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.“
Die Regelung bedeutet nicht, dass sich entsprechend bestehende Arbeitsverhältnisse automatisch verlängern. Es bedarf in jedem Einzelfall eines gesonderten Antrags der Fakultäten und Einrichtungen in der üblichen Form. Informationen dazu finden Sie im ServicePortal.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beim Dezernat Personal und Recht, Abteilung Personal.
Informationen der DFG für Antragstellende und Geförderte
Wissenschaftler*innen, die einen Antrag an die DFG stellen möchten und wegen der Coronavirus-Pandemie zögern, haben verschiedene Regelungen und Möglichkeiten.
(Stand: 22.01.2021)
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Zur VeranstaltungsübersichtAnfahrt & Lageplan
Auf unserem Lageplan sehen Sie, wo sich unser Gebäude auf dem Campus befindet.
Aus Richtung Essen (Bochum, Autobahnkreuz Dortmund West):
Nehmen Sie von der A40 die Abfahrt Dortmund Dorstfeld (43). Biegen Sie links auf den Hauert und dann wieder links auf die Emil-Figge-Straße ab.
Sie können die Parkplätze an den Einfahrten 9,10 oder 12 nutzen und über die Parkplätze zur Rückseite des Gebäudes G1 laufen.
Alternativ biegen Sie an der Ampelkreuzung rechts auf Vogelpothsweg ab und nutzen den Parkplatz an der Einfahrt 21. Zu Fuß gelangen Sie dann über denselben Weg zu unseren Büros wie unter „Mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ beschrieben.
Aus Richtung Dortmund (Unna, Kamener Kreuz):
Nehmen Sie von der A40 die Abfahrt Dortmund-Barop (44) und biegen Sie dann direkt links ab. Fahren Sie bis zum Kreisverkehr und nehmen Sie im Kreisverkehr die erste Ausfahrt in die Emil-Figge-Straße.
Sie können den Parkplatz an der Einfahrt 21 nutzen. Biegen Sie dazu an der Ampelkreuzung links auf Vogelpothsweg ab. Zu Fuß gelangen Sie dann über denselben Weg zu unseren Büros wie unter „Mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ beschrieben.
Alternativ können Sie die Parkplätze an den Einfahrten 9,10 oder 12 nutzen und von hinten zum Gebäude G1 laufen. Fahren Sie dazu an der Ampelkreuzung weiter geradeaus auf der Emil-Figge-Straße; die Parkplätze liegen auf der linken Seite.
Sie erreichen den Campus Nord der TU Dortmund mit der S1, der H-Bahn oder den verschiedenen Stadtbussen (445, 447, 462, 465, NE8).
Von der S-Bahn-Haltestelle „Dortmund Universität“ bzw. der H-Bahn-Haltestelle "DO-Universität S" kommend gehen Sie die Treppen hoch, an der Universitätsbibliothek vorbei und überqueren die Brücke, die zum orangenen Mensagebäude führt.
Die Bushaltestellen "Dortmund Universität" befinden sich unter der genannten Brücke, Sie gelangen über verschiedene Treppen hinauf. Die H-Bahn-Haltestelle "Campus Nord" befindet sich unmittelbar auf der Brücke.
Laufen Sie von hier aus auf das Mensagebäude zu und lassen Sie das Hochhaus mit dem TU-Logo auf dem Dach links liegen. So gelangen Sie zum Martin-Schmeißer-Platz mit seinem Brunnen und den Bäumen. Überqueren Sie den Platz und gehen Sie weiter die Treppen hoch und wenn Sie oben angekommen sind, wenden Sie sich direkt nach rechts. Sie sehen dann bereits die große Hausnummer Emil-Figge-Straße 66.
Benutzen Sie den Eingang mit der Bezeichnung G1, die Räume der Stabsstelle befinden sich dort im Erdgeschoss.
Weitere Informationen
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.