Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung an der TU Dortmund ist für Kinder von Studierenden und Beschäftigten sowie von Angehörigen der FH Dortmund.
Die Kinder von 6 bis ca. 13 Jahren werden montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr betreut.
Über das Anmeldeformular können Sie sich jetzt bereits für alle Ferienbetreuungsangebote in diesem Jahr anmelden. Es stehen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung, sodass Sie auch spontan nach Bedarf die Betreuung buchen können. Es ist nicht zwingend notwendig alle Ferienwochen in einer Buchung vorzunehmen. Gerne können Sie auch wie gewohnt kurz vor den jeweiligen Ferien das Angebot final buchen.

Termine 2023
Osterferien | 1. Woche: Mo. 03.04. - Do 06.04.2023 2. Woche: Di. 11.04. - Fr. 14.04.2023 |
Sommerferien | 1. Woche: Mo. 26.06. - Fr. 30.06.2023 2. Woche: Mo. 03.07. - Fr. 07.07.2023 3. Woche: Mo. 10.07. - Fr. 14.07.2023 |
Herbstferien | 1. Woche: Mo. 02.10. & Mi. 04.10. - Fr. 06.10.2023 2. Woche: Mo. 09.10. - Fr. 13.10.2023 |
Wann und Wo?
Die Ferienbetreuung findet an insgesamt sieben Wochen im Jahr statt: In den beiden Oster- und Herbstferienwochen sowie in den ersten drei Wochen der Sommerferien werden die Kinder in der Regel auf dem Campus Süd der TU Dortmund betreut.
Kosten?
Der Elternbeitrag beträgt in allen Ferienwochen für die Kinder von Studierenden 30 Euro pro Kind und Woche sowie für Kinder von Beschäftigten 40 Euro pro Kind und Woche. Bitte beachten Sie den Hinweis zum geldwerten Vorteil.
Aufgepasst! Bitte aufmerksam lesen.

Die TU Dortmund ist verpflichtet für die in Anspruch genommenen Ferienbetreuungswochen dem Landesamt für Besoldung und Versorgung den geldwerrten Vorteil zu melden. Dieser Betrag wird auf Ihrer Lohnabrechnung (geldwerter Vorteil) vermerkt und dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und versteuert.
Je nach Höhe der Anmeldezahl kann der Betrag auch geringer ausfallen.
Bitte beachten Sie: Die tatsächlichen Kosten, die Ihnen für die Kinderferienbetreuung pro Woche/Kind entstehen, zeigen sich erst bei der Lohnabrechnung. Die höhere Lohnsteuer und Sozialversicherung wird in einem späteren Monat nach individueller Nachberechnung in entsprechender Höhe vom Nettolohn abgezogen. Mit dem Steuerjahresausgleich (im Rahmen der Einkommensteuererklärung) bekommen Sie evtl. einen Anteil der, wegen geldwertem Vorteil, einbehaltenen Steuer wieder zurück, entscheidend sind dabei Ihre individuellen steuerlichen Verhältnisse. Bitte informieren Sie sich für Detailfragen bei einer Steuerberatung.
Gerne geben wir Ihnen eine Übersicht zu den möglichen Beiträgen, die als geldwerter Vorteil berechnet werden:
Osterferien: ca. 230 Euro pro Kind/Woche
Sommerferien: ca. 301 Euro pro Kind/Woche
Herbstferien: ca. 265 Euro pro Kind/ Woche.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ute Zimmermann. E-Mail
2024
Informationen zum Angebot für 2024 folgen.