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Verlässlicher Prozess

Vorgezogene Vornamensänderung ab sofort möglich

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  • Vielfalt
Icons: weiblich, nichtbinär, männlich © devnorr​/​stock.adobe.com

Die TU Dortmund unterstützt schon seit Langem den Wunsch trans*, inter* oder nicht-binärer Studierender, ihren neuen Vornamen bereits vor einem gerichtlichen Beschluss in Datenbanken, Dokumenten und E-Mail-Adressen der Hochschule eintragen zu lassen. Damit der Prozess der hochschulinternen vorgezogenen Vornamensänderung verlässlich geregelt ist, hat die Universität jetzt eine neue interne Richtlinie entwickelt.

Wenn bei trans*, inter* und nicht-binären Personen die geschlechtliche Identität und der gewählte Name nicht mit den Eintragungen in den Hochschulsystemen übereinstimmen, kommt es oft zu ungewünschten Outings und Diskriminierungen. Eine amtliche Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit ist allerdings ein langwieriger Prozess. Die TU Dortmund versteht sich als eine Universität der gelebten und wertgeschätzten Vielfalt, deren Ziel es ist, diskriminierungsarme und förderliche Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Aus diesem Grund hat die Universität beschlossen, dass Studierende die Möglichkeit haben, die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im universitären Kontext vorab ohne gerichtlichen Beschluss zu beantragen. Auch die Immatrikulation kann zukünftig bereits mit einem neuen Vornamen erfolgen. Studierende werden nach Antragstellung entsprechend vollständig unter dem neu gewählten Vornamen geführt.

Der Prozess der vorgezogenen Vornamensänderung an der TU Dortmund wurde mit Hilfe einer internen Richtlinie verlässlich geregelt. Die Richtlinie wurde vom NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Das Vorgehen könnte auch so an anderen Hochschulen in NRW realisiert werden. An der TU Dortmund profitieren alle Beteiligten bereits davon, dass nun nicht mehr eine Reihe von Einzelfallentscheidungen den Prozess bestimmt.

Studierende können sich in allen Fällen der Vornamensänderung und/oder der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit vertraulich von der Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt beraten lassen.

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